Bestandserhebung 2024
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die Bestandserhebung 2024 und vorgenommene Änderungen informieren.
Bezüglich der Handhabung der Bestandserhebung verweisen wir auf das anliegende
Merkblatt für Sportvereine zur Bestandserhebung 2024.
In den vergangenen Monaten haben sich die Vereinsorgane des LSB intensiv mit der Durchführung, Praktikabilität und den konkreten Auswirkungen der Bestandserhebung beschäftigt. Es wurden vom Landessporttag, Präsidium und Vorstand Änderungen beschlossen, die nachfolgend dargestellt werden.
Der LSB wird künftig konkret und stringent auf die Einhaltung der für die Mitgliedsvereine verpflichtenden Vorgaben achten. Hierfür bitten wir die Sportbünde um Unterstützung.
Im Ergebnis bedeutet dies für die Durchführung der Bestandserhebung 2024:
Konsequente Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden auf Seite B!
Nach Ziffer 5.3 der Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im
LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind die Vereine verpflichtet, ihre Mitglieder auf der Seite B mit den entsprechenden Sportaktivitäten den jeweiligen Landesfachverbänden zuzuordnen, in denen sie Mitglied sind.
Die Nennung der Mitglieder auf der Seite C kommt nur zum Tragen, wenn keine Mitgliedschaft
im Landesfachverband besteht oder Sportaktivitäten ausgeübt werden, die nicht in der
Sportaktivitätenliste vorhanden sind.
Passive Mitglieder, Fördermitglieder, Gesellschaftsspiele, Ziffern und ähnliche Angaben sind
keine gültigen Angaben im Rahmen der Bestandserhebung.
Diese und ähnliche Nennungen werden nicht mehr akzeptiert, konsequent durch den LSB
verfolgt und die entsprechenden Vereine zur Nacharbeit aufgefordert. Es wird im Rahmen der
Bestandserhebung auf eine richtlinienkonforme Zuordnung geachtet.
Vereinsmitglieder, die an sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Sport- und
Bewegungsangeboten teilnehmen oder die im Verein nicht (mehr) sportlich aktiv sind, sind dem
Landesfachverband zu melden:
a. dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
b. in der Sportart, in der sie Abteilungsmitglied sind,
c. zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt oder in dem sie früher aktiv waren.
Bei Einspartenvereinen, die in einem Landesfachverband Mitglied sind, müssen die Meldungen auf Seite A den Meldungen auf Seite B entsprechen. Eine Meldung auf Seite C ist ausgeschlossen.
Die Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im LandesSportBund Niedersachsen e.V. wurde entsprechend zum 01.01.2024 geändert. Die Regelungen in Tz. 1.5, 5.1, 5.4 und 8 wurden angepasst. Danach ist eine Meldung der Sportaktivitäten auf Seite C der Bestandserhebung nur noch möglich, wenn die Sportaktivitäten keinem Landesfachverband zugeordnet werden können (sollen wird gestrichen). Hierdurch wird die Umgehung der Meldung auf Seite B eingeschränkt.
Ebenfalls wurden die Beiträge der Mitglieder, die keinem Landesfachverband angehören (Seite C) durch Beschluss des Landessporttages am 18.11.23 angehoben. Der derzeitige Beitrag in Höhe von
2,-€ für Kinder- und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) wurde auf 4,- € erhöht, der Beitrag für Erwachsene wurde von 3,- € auf 6,- € angepasst. Die Beitragsänderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft, im Jahr 2024 gelten noch die aktuellen Beiträge.
Wie bereits in der Bestandserhebung 2023 ist in dieser Bestandserhebung die Erfassung des
3. Geschlechts unverändert möglich. Damit kommt der LSB weiterhin einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Durch das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18.12.2018 kennt das deutsche Personenstandsrecht aktuell die Geschlechts-Einträge „männlich“, „weiblich“ und „divers“. Außerdem kann der Geschlechts-Eintrag offengelassen werden. Diesem Umstand muss auch die Bestandserhebung Rechnung tragen. Die Geschlechtskategorie „divers“ ist bereits in das System integriert worden.
Das Merkblatt für Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen für die Bestandserhebung 2024, die Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) und die Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen im LandesSportBund Niedersachsen e. V. stehen im Internet auf den Seiten des LSB
(www.lsb-niedersachsen.de) unter dem Menüpunkt „Mitgliederservice“ Untermenü “Bestandserhebung“ auch zum Download bereit.
Weiter bitte ich um Beachtung folgender Regelungen:
➢ Von allen Mitgliedsvereinen ist gemäß der o. g. Richtlinie der Mitgliederbestand vom 01.01.2024 anzugeben.
➢ Den Sportbünden ist bei der Bestandserhebung 2024 von allen Mitgliedsvereinen ein gültiger Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid vorzulegen, soweit noch nicht geschehen. Bei der online-Erfassung können nur die Sportbünde (nicht die Vereine selbst) die Daten des eingereichten Bescheides in der Datenbank eintragen.
Da nur gemeinnützige Mitgliedsvereine Finanzhilfemittel des Landes über den LSB erhalten dürfen, sind die Angaben von großer Bedeutung und unbedingt zeitnah über das LSB-Verwaltungsprogramm zu erfassen.
➢ Die Bestandserhebung wird ausschließlich durch die Online-Erfassung durchgeführt.
Zu den Einzelheiten wird auf das Merkblatt und die Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung verwiesen. Bitte händigen Sie dieses Merkblatt den Mitgliedsvereinen zusammen mit der Richtlinie aus.
➢ Nach der Richtlinie sind die Mitgliedsvereine zur Abgabe der Bestandserhebung bis spätestens zum 31.01. des Jahres verpflichtet. Um seinen eigenen Verpflichtungen gegenüber dem DOSB, unserem Versicherungspartner ARAG u. a. nachkommen zu können, benötigt der LSB die endgültigen Bestandsdaten bis spätestens 29. Februar 2024. Zu diesem Datum soll die Bestandserhebung 2024 endgültig abgeschlossen sein. Die Sportbünde errichten zu diesem Zweck ein zeitlich straffes
Mahnverfahren für die Mitgliedsvereine, die nicht bis zum Stichtag gemeldet haben.
➢ Gemäß § 11 der Satzung des LandesSportBundes Niedersachsen in Verbindung mit der „Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen“ vom 17.10.2012 ist folgendes zu beachten:
1. Nach ergebnisloser zweimaliger Mahnung wird gem. der Satzung
des LSB ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungsverfahrens
eingeleitet, was zu einem Ausschluss aus dem LSB führen kann.
Der Ausschluss hätte nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes
für die Sportlerinnen bzw. Sportler des Mitgliedsvereins, sondern
nach der Satzung des LSB auch den Ausschluss aus den
Landesfachverbänden, denen der Verein angehört, zur Folge.
2. Bei einer neu zu beantragenden Aufnahme in den LSB innerhalb von
sechs Monaten wird eine Wiederaufnahmegebühr von 500 Euro erhoben.
3. Unvollständigkeit und wahrheitswidrige Angaben führen nach zweimaliger
erfolgloser Mahnung ebenfalls zu einem Antrag auf Einleitung eines
Ordnungsverfahrens, wie unter Ziffer 1 beschrieben.
4. Für jede Freischaltung der Vereinsbestandserhebung nach dem 31.01.
eines Jahres erhebt der LSB jeweils 25 € Verwaltungsgebühr, die von den
Sportbünden vereinnahmt wird und die bei Ihnen verbleibt. Diese erneute
Freischaltung kann ausschließlich durch den zuständigen Sportbund erfolgen.
➢ Auf Seite B sind nur Meldungen von Mitgliedsvereinen möglich, wenn diese auch tatsächlich Mitglied in dem entsprechenden Landesfachverband sind.
➢ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 31. März die gemeldeten Mitgliederzahlen nicht mehr verändert werden können (siehe hierzu auch Punkt 4.5 der Richtlinie).
➢ Die erhobenen Angaben Ihrer Vereine aus dem Vorjahr zum Thema „vereinseigene (Sport-) Anlagen und Gebäude“ sind auf Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen. Mit diesem Schreiben erhalten Sie neben der Checkliste, dem Merkblatt für Mitgliedsvereine auch die Hinweise zur Erfassung vereinseigener Anlagen.
Abschließend möchte ich Ihnen auf diesem Wege noch einen Hinweis auf neue Funktionen im
LSB-Net geben.
Der LSB hat 2023 die Vereinssuche optimiert. Über www.sportangebote-niedersachsen.de können Vereine und ihre Angebote jetzt noch besser von Interessierten gefunden werden.
Um Teil der Suche zu werden, genügt es, die allgemeinen Vereinsdaten/Stammdaten im LSB-Net einzugeben, zu aktualisieren oder freizugeben. Dies ist dasselbe Portal, in dem die Bestandserhebung durchführt wird. Eine Neuerung im LSB-Net besteht darin, dass die Eingabemaske "Sportangebot" überarbeitet wurde und Vereine nun die Möglichkeit haben, ihr Vereinslogo für eine individuellere Gestaltung zu hinterlegen.
Wie die Einträge optimal gestaltet werden können, ist in einer Kurzanleitung auf der LSB-Webseite www.lsb-niedersachsen.de/themen/vereinsentwicklung/vereins-und-sportangebotssuche beschrieben. So wird die Sichtbarkeit der Vereine für potenzielle Mitglieder erhöht. Die Vereine werden auch im Merkblatt auf die neuen Funktionen im LSB-Net hingewiesen.
Sollten Sie Probleme mit ihrer Zugangsberechtigung haben, setzten sie sich bitte mit dem KSB Goslar in Verbindung. Wenn in einem Verein keine Zugangsberechtigung vorliegt, bitten wir sie,
uns den ausgefüllten Antrag auf Zugangsberechtigung zuzusenden. Hier der Link dazu:
https://www.lsb-nds.net/iantrag
Sie erhalten dann von uns die benötigten Zugangsdaten umgehend zugesandt.
Das Intranet zur Datenerfassung finden Sie, wie immer, unter der Webadresse:
https://www.lsb-nds.net/
Wir bitten darum, die Vorstandsdaten und Mandatsträger sowie die Postanschrift des Vereins genau zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen. Schön wäre es, wenn wir auch zu jeder Person eine gültige e-mail-Adresse bekommen könnten. Das erleichtert die Arbeit doch erheblich und spart zudem Kosten.
Der KSB Goslar hofft, daß die Eingabe und Bearbeitung so problemlos wie in den Vorjahren gelingt.
Nähere Informationen, sowei ein Tutorial-Video mit genauer Anleitung zur Bestandserhebung finden sie unter:
https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/lsb-bestandserhebung
BE-Dateien zum Download:
Merkblatt Bestandserhebung 2024
Erläuterungen zur Erfassung Sportanlagen zur BE 2024
Grundsätzliches Beipackzettel Online-BE_2024