Sportstättenförderung
Grundlage der Sportförderung:
"Wegen seiner in die Verfassung aufgenommenen Bedeutung des Sports wird dem LSB vom Landes-Innenministerium aus öffentlichen Mitteln jährlich ein Förderbetrag zur Unterstützung des Baus bzw. der Sanierung von Sportstätten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe von Fördermitteln ist in einer vom Ministerium genehmigten Förderrichtlinie geregelt, die das unterschiedliche Vorgehen für Sanierungs- bzw. Neubau- und Erweiterungsprojekte behandelt.
Die auf die einzelnen KSBs des Landes entfallenden Förderkontingente werden vom LSB nach Anzahl und Größe der zum KSB gehörenden Vereine sowie nach dem Förderbegehren festgelegt. Die Behandlung von Förderanträgen sowie Bewilligung und Abrechnung von Zuwendungen ist dann vollständig den KSBs übertragen. Im KSB Goslar obliegt diese Aufgabe dem Ausschuss Sportstättenbau".
Ausschuss Sportstättenbau:
Fabian Böttcher
KSB-Geschäftsstelle
Adolf-Ey-Straße 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel.: (05323) 969026
Fax: (05323) 969029
E-Mail:
Dr. Johann Alberts
Geschwister-Scholl-Ring 29
38667 Bad Harzburg
Tel. (05322) 8881
E-Mail:
Dirk Tünnermann
Steinbühlstraße 74
38723 Seesen
Tel.: (05381) 3081
Beim Sportstättenbau wird differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen
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zur Bestandssicherung
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und zur Bestandsentwicklung.
Zur Bestandssicherung (BS) gehören Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind (inkl. Sanierung und Modernisierung)
Zur Bestandsentwicklung (BE) gehören bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen. Maßnahmen der Bestandsentwicklung beinhalten einen höheren Planungsaufwand und sollen regionale gesellschaftliche, demografische und infrastrukturelle Faktoren sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die förderungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme mindestens 5.000,00 € betragen.
Mehr dazu in der u.a. Richtlinie.
Abgabetermine:
Maßnahmen über 25.000 € müssen bis spätestens 15.09. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Maßnahmen bis 25.000 € müssen bis spätestens 31.10. des jeweiligen Jahres dem KSB vorliegen.
Struktur- und Entwicklungsfonds:
Kommt zur Zeit nicht zur Anwendung.
Formulare zum downloaden (BS und BE):
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus für das Förderjahr 2023
Antrag auf Förderung für das Förderjahr 2023
Verwendungsnachweis mit Ausgabenzusammenstellung (kurz)
Verwendungsnachweis miit Ausgabenzusammenstellung (lang)
Fertigstellungsanzeige
Nutzungsplan Mehrzweckräume
Bei Bestandserntwicklungsmaßnahmen (BE) ab 25.000 € sowie Strukzur- und Entwicklungfonds:
Vollständigkeitsprüfung
Zukunfts-Check
Zukunfts-Check - einfache SEF-Maßnahmen
DIN 276
Anträge sind seit Juni 2022 nur noch im Intranet des Landessportbundes Niedersachsen
über den Reiter "Förderportal" zu stellen.