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Sportstättenförderung

Grundlage der Sportförderung:
"Wegen seiner in die Verfassung aufgenommenen Bedeutung des Sports wird dem LSB vom Landes-Innenministerium aus öffentlichen Mitteln jährlich ein Förderbetrag zur Unterstützung des Baus bzw. der Sanierung von Sportstätten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe von Fördermitteln ist in einer vom Ministe­rium genehmigten Förderrichtlinie geregelt, die das unterschiedliche Vorgehen für Sanierungs- bzw. Neubau- und Erweiterungsprojekte behandelt.

 

Die auf die einzelnen KSBs des Landes entfallenden Förderkontingente werden vom LSB nach Anzahl und Größe der zum KSB gehörenden Vereine sowie nach dem Förderbegehren festgelegt. Die Behandlung von Förderanträgen sowie Bewilligung und Abrechnung von Zuwendungen ist dann vollständig den KSBs übertragen. Im KSB Goslar obliegt diese Aufgabe dem Ausschuss Sportstätten­bau".

 

Ausschuss Sportstättenbau:

 

Fabian Böttcher
KSB-Geschäftsstelle
Adolf-Ey-Straße 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

Tel.: (05323) 969026
Fax: (05323) 969029

E-Mail:

 

 

Dr. Johann Alberts

Geschwister-Scholl-Ring 29

38667 Bad Harzburg

Tel. (05322) 8881
E-Mail:

 

Dirk Tünnermann
Steinbühlstraße 74

38723 Seesen
Tel.: (05381) 3081

 

 

Beim Sportstättenbau wird differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen

  • zur Bestandssicherung

  • und zur Bestandsentwicklung.
     

    Zur Bestandssicherung (BS) gehören Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind (inkl. Sanierung und Modernisierung)

    Zur Bestandsentwicklung (BE)  gehören bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen. Maßnahmen der Bestandsentwicklung beinhalten einen höheren Planungsaufwand und sollen regionale gesellschaftliche, demografische und infrastrukturelle Faktoren sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

 

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die förderungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme mindestens 5.000,00 € betragen.
Mehr dazu in der u.a. Richtlinie.


Abgabetermine:

Maßnahmen über 25.000 € müssen bis spätestens 15.09. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Maßnahmen bis 25.000 € müssen bis spätestens 31.10. des jeweiligen Jahres dem KSB vorliegen.

 


Struktur- und Entwicklungsfonds:

Kommt zur Zeit nicht zur Anwendung.

 

 

Formulare zum downloaden (BS und BE):

 

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus für das Förderjahr 2023

 

Antrag auf Förderung für das Förderjahr 2023

Verwendungsnachweis mit Ausgabenzusammenstellung (kurz)

 

Verwendungsnachweis miit Ausgabenzusammenstellung (lang)

Fertigstellungsanzeige

Nutzungsplan Mehrzweckräume



Bei Bestandserntwicklungsmaßnahmen (BE)  ab 25.000 € sowie Strukzur- und Entwicklungfonds:

Vollständigkeitsprüfung

 

Zukunfts-Check

Zukunfts-Check - einfache SEF-Maßnahmen

DIN 276

 


Anträge sind seit Juni 2022 nur noch im Intranet des Landessportbundes Niedersachsen
über den Reiter "Förderportal" zu stellen.